Montag, 22. November 2010

Burocracy first (in Deutsch):

+++ Als Freiberuf oder freier Beruf werden im deutschen Recht Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach §18 EStG und §1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die Umsätze eines Kleinunternehmers unterliegen keiner Umsatzsteuer (§19 UStG).